- Lastminute Reise

Hierbei handelt es sich meist um Flug- und Pauschalreisenangebote, welche an kurzentschlossene Urlauber ca.14 Tage vor Reisebeginn günstiger als zum normalen Katalogpreis der Reiseveranstalter verkauft wird.

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- Sicherungsschein

Der Reiseveranstalter hat gegenüber dem Reisenden sicherzustellen, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet werden. Zur Erfüllung seiner Verpflichtung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.

 

- Reisevoucher

Der Reisevoucher ist ein Gutschein zur Vorlage und Einlösung von Leistungen z.B. bei Hotels, Fluglinien oder Reedereien. Mit dem Reisevoucher hat der Inhaber einen Anspruch auf Leistungen, die er bereits vorab bezahlt hat.

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- Reiseversicherung

Man soll zwar nicht ....aber! Sicher ist Sicherer! Deshalb raten wir unseren Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Reise abzuschliessen.